(Quelle: Europäische Parlament - Das Parlament: seine politische Rolle)


Aufbau des Europäischen Parlaments
Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Parlaments.
• Zuständigkeit: Haushalt sowie für Personal- und Organisationsfragen.
• Mitglieder des Präsidiums:
1 Präsident,
14 Vizepräsidenten und
6 Quästoren mit beratender Stimme. (Die Quästoren befassen sich mit Verwaltungsfragen, die unmittelbar die Europaabgeordneten betreffen.)
• Alle Mitglieder des Präsidiums werden für zweieinhalb Jahre vom Parlament gewählt.
Der Präsident ist der oberste Repräsentant des Parlaments.
• Er vertritt das Parlament in seinen Beziehungen nach außen.
• Er leitet die Sitzungen des Plenums sowie die Sitzungen des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten.
• Er wird zu Beginn und nach der Hälfte jeder Wahlperiode für zweieinhalb Jahre vom Parlament gewählt.
• Am 17. Januar 2012 hat das Europäische Parlament den deutschen SPD-Europaabgeordneten Martin Schulz als Nachfolger des Polen Jerzy Buzek gewählt. Er wird nun bis Januar 2014 dem EP vorstehen.

Präsident des Europäischen Parlaments

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in ihrer Arbeit von der Parlamentsverwaltung unterstützt. Einmal pro Monat versammeln sich die zur Zeit 736 Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg, wo das EP seinen Hauptsitz hat. Weitere Arbeitsorte sind Brüssel und Luxemburg.
Die auf fünf Jahre gewählten Abgeordneten stammen aus über 160 nationalen Parteien, und schließen sich in 7 nationenübergreifenden Fraktionen und einer Gruppe fraktionsloser Abgeordneten zusammen.
Jedes Mitgliedsland hat eine bestimmte Anzahl von Mandaten/Sitze und wählt "seine" Parlamentarier nach den im jeweiligen Land gültigen Wahlbestimmungen. Die Abgeordneten wählen auf 2,5 Jahre einen Präsidenten und 14 Vizepräsidenten, sowie 6 beratende Quästoren, die das Präsidium bilden.
Für die Verwaltung ist das Generalsekretariat, bestehend aus einem Generalsekretär, 8 Generaldirektoren, dem Juristischen Dienst - insgesamt ca. 5000 Planstellen zuständig. Wegen der dreiundzwanzig Amtsprachen des Parlaments ist auch eine große Anzahl von Dolmetsch- und Übersetzungsdienststellen notwendig.
Das Generalsekretariat wird vom Generalsekretär geleitet . Die politiknäheren Generaldirektionen befinden sich mit ihren Mitarbeitern in Brüssel, die übrigen in Luxemburg.




Die Fraktionen im EU-Parlament
Die Mitglieder des Parlaments werden zwar nach Ländern gewählt, sie arbeiten im Europaparlament aber nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen.
Wie auch in nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Parteizugehörigkeit organisiert sind. Das Besondere im Europäischen Parlament ist die Vielzahl nationaler Parteien, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament 7 Fraktionen, in denen insgesamt 177 nationale Parteien vertreten sind. Zudem gibt es noch 29 Abgeordnete, die sich keiner Fraktion angeschlossen haben und infolgedessen als "Fraktionslos" bezeichnet werden

Voraussetzung zur Bildung einer Fraktion

Zur Bildung einer Fraktion müssen sich Abgeordnete aus verschiedenen Ländern zusammenfinden. Damit soll die grenzüberschreitende Kooperation von politischen Parteien und Abgeordneten angeregt werden.
Seit der Europawahl 2004 galt: Zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens 20 Abgeordnete aus mindestens einem Fünftel der Mitgliedsländern (derzeit sechs). Kein Abgeordneter kann Mitglied zweier verschiedener Fraktionen sein.
Nach der Europawahl im Juni 2009 müssen Parlamentarier gemäß einer Entscheidung des Europäischen Parlaments Juli 2008 eine Fraktion mit mindestens 25 Mitgliedern aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten (derzeit wären es sieben) bilden.
Die derzeit größte Fraktion im Europäischen Parlament ist die Fraktion der Europäischen Volkspartei, gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion und der liberalen Fraktion.

Organisation einer Fraktion

Fraktionen können sich entweder auf eine einzelne Europaparteien stützen (wie die Sozialdemokratische Fraktion) oder mehrere europäische und nationale Parteien sowie parteilose Mitglieder umfassen (wie die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa oder die Fraktion der Grünen/EFA).

Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Fraktionsvorstand und ein Sekretariat. Der Fraktionsvorstand vertritt die Standpunkte der Fraktion nach außen. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament keinen formalen Fraktionszwang; kein Abgeordneter kann zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet werden.
Die Vorstände der verschiedenen Fraktionen bilden zusammen die so genannte "Konferenz der Präsidenten", die unter anderem die Tagesordnung der Parlamentssitzungen entwirft.


Kompetenzen


Durch die Überarbeitung der Verträge sind die Kompetenzen des Europäischen Parlaments innerhalb der europäischen Organe kontinuierlich ausgeweitet worden. Heute steht das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber da, es verfügt über eine Haushaltsbefugnis und nimmt gegenüber allen europäischen Einrichtungen die Aufgabe einer demokratischen Kontrolle wahr.
Das Europäische Parlament hat im Wesentlichen drei Befugnisse:
Gesetzgebungsbefugnis
• es teilt die Legislativbefugnis mit dem Rat der Europäischen Union
• es hat demnach die Befugnis, europäische Gesetze zu verabschieden
• es kann den Inhalt der europäischen Rechtsvorschriften annehmen, abändern oder ablehnen
Der größte Teil der zu treffenden Entscheidungen, bzw. Gesetzesentwürfe, bedingen heute der Zustimmung des Parlaments. Meist wird hierbei das Verfahren der Mitentscheidung angewandt, bei dem das Parlament und der Ministerrat gleichberechtigt sind und sich im Falle von Uneinigkeit ein Vermittlungsausschuss einberufen wird. Am Beispiel der gemeinsamen Innen- und Justizpolitik zeigt sich jedoch, dass das Parlament nicht über die vollen Rechte eines "klassischen" Parlaments wie dem deutschen Bundestag oder dem britischen Unterhaus verfügt. In diesem Politikbereich ist es dem Parlament nur über das Verfahren der Anhörung gestattet seine Meinung zu äußern und Fragen an den Ministerrat zu stellen.
Das Parlament verfügt nur über ein "indirektes Initiativrecht" indem es beispielsweise die Kommission auffordert eine bestimmte Gesetzesinitiative einzuleiten.
Haushaltsbefugnis
• das Parlament und der Rat der Europäischen Union bilden die Haushaltsbehörde der Europäischen Union,
• sie legen jährlich die Ausgaben und Einnahmen der Union fest. (Von Juni bis Ende Dezember wird der Haushaltsplan geprüft und im Anschluß erfolgt die Annahme.)
Der Haushaltsplan der EU muss vom Präsidenten des Europäischen Parlaments genehmigt werden. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle überwacht die Verwendung der Mittel und das Parlament entlastet die Kommission nach dem abgelaufenen Haushaltsjahr.

Ein weiteres wichtiges Mitwirkungsrecht ist, dass bei Fragen, die den Beitritt neuer Länder, die Europawahlmodalitäten oder internationale Abkommen betreffen, die Zustimmung des Parlaments notwendig ist.

Wie die nationalen Parlamente verfügt das EP über parlamentarische Ausschüsse, die sich mit speziellen Fragen befassen
Über einen dieser Ausschüsse, den Petitionsausschuss, können europäische Bürger Petitionen unmittelbar an das Parlament richten. Zudem ernennt das Parlament einen europäischen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden von Bürgern über Missstände in der EU-Verwaltung nachgeht.
Kontrollbefugnis
• das Parlament übt gegenüber der Kommission eine demokratische Kontrolle aus und es gibt auch eine gewisse parlamentarische Kontrolle in Bezug auf die Tätigkeiten des Rates.
• verfügt über eine gewichtige Kontrollbefugnis in Bezug auf die Tätigkeiten der Europäischen Union.

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